ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Definition, Allgemeines

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenüber dem Kunden erbrachten Leistungen und werden vom Kunden durch Auftragserteilung anerkannt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Zustimmung bedarf. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

2. Angebote

Unsere Angebote werden vorbehaltlich der Genehmigung des Veranstaltungsortes, der Inspektion vor Ort und der Verfügbarkeit von Arbeitskräften und Ausrüstung abgegeben. Die Angebote können je nach Ergebnis zurückgezogen oder geändert werden.

3. Inhalt und Umfang der Dienstleistungen

Der Inhalt und der Umfang der Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und aus dem Vertrag. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Alle Angaben in den Angeboten sind nur unter der Voraussetzung einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch KLEINS (Auftragsbestätigung) verbindlich. KLEINS ist berechtigt, sich zur Ausführung seiner Leistungen eines Dritten zu bedienen. Zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber kommt kein Vertrag zustande.

4. Daten und Zeiten

Termine und Fristen für die Fertigstellung und Bereitstellung der Lieferung sind unverbindlich, es sei denn, sie werden von uns schriftlich bestätigt. Verzögerungen durch Streik, Aussperrung, höhere Gewalt oder sonstige Umstände, die auf einem unvorhergesehenen Ereignis beruhen und von uns nicht zu vertreten sind. Der Kunde entbindet uns von der Einhaltung zugesagter Termine und Zeiten. Ferner sind wir berechtigt, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche des Kunden vom Vertrag zurückzutreten oder die Leistungen um die Dauer der Störung hinauszuschieben. Mehraufwand und Kosten für die geleisteten Überstunden, die aus den genannten Gründen entstehen, sind gesondert zu erstatten.

5. Annahme und Übergang der Gefahr

Die Abnahme erfolgt durch Lieferung des Vertragsgegenstandes oder spätestens durch Ingebrauchnahme desselben durch den Kunden. Die Gefahr des Schadens und der nicht vorhersehbaren Beeinträchtigung oder Nutzung geht mit der Abnahme auf den Kunden über.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise sind Festpreise, sofern zwischen Bestellung und Ausführung keine Preisänderungen für Material, Transport und Löhne eintreten. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir Mindestzinsen nach den jeweiligen Banksätzen für kurzfristige Kredite. Dies schließt die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens nicht aus. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, ist der Gesamtbetrag wie folgt fällig: 80% des Bruttoauftragswertes bei Angebotsannahme, die restlichen 20% bei Lieferung.

7. Haftung des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von KLEINS sachgerecht zu nutzen und jede missbräuchliche Nutzung zu vermeiden. Insbesondere dürfen keine eigenmächtigen baulichen Veränderungen vorgenommen und keine Verklebungen und Dekorationen ohne unsere vorherige Zustimmung angebracht werden. Der Kunde haftet für den Verlust oder die Beschädigung unseres vertragsgegenständlichen Eigentums vom Zeitpunkt der Lieferung bis zur Rückgabe in Höhe des aktuellen Wiederbeschaffungswertes.

8. Urheberrecht und Leistungsschutzrecht

KLEINS behält sich das Eigentum an allen Entwürfen und Zeichnungen einschließlich aller Rechte vor. Die Übertragung von Eigentums- oder Urheberrechten bedarf der schriftlichen Bestätigung durch KLEINS. Generell ist KLEINS berechtigt, seine Arbeiten zu kennzeichnen und damit zu werben.

9. Haftung (ohne Gewähr)

Jegliche Haftung für unser schuldhaftes, auch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten ist ausgeschlossen, es sei denn, es wurde eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; im Falle einer nicht wesentlichen Vertragspflicht und im Falle eines schuldhaften Verhaltens von KLEINS selbst oder seines gesetzlichen Vertreters ist die Haftung auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung auf den unmittelbaren Schaden und auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens begrenzt.

10. Garantie

Der Besteller ist verpflichtet, offensichtliche Mängel oder das offensichtliche Fehlen zugesicherter Eigenschaften bei Abnahme zu rügen. Sonstige Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind KLEINS unverzüglich, spätestens zwei Stunden nach deren Auftreten, anzuzeigen. Andernfalls oder bei unsachgemäßer, falscher oder ungeeigneter Verwendung oder Inbetriebnahme ist jegliche Gewährleistung von KLEINS ausgeschlossen. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung beschränkt. Nach zweimaligem Fehlschlagen ist der Kunde berechtigt, die Herabsetzung der angemessenen Vergütung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Ersatz von Schäden aller Art, auch von solchen, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz; im Falle grober Fahrlässigkeit ist der Schadensersatz auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren Schaden begrenzt. Zumutbare Toleranzen hinsichtlich Form, Masse, Farbe und Beschaffenheit des Materials sowie technische Weiterentwicklungen der Systemkomponenten sind vertragsgemäß und berechtigen nicht zu Ansprüchen des Kunden.

11. Annullierung

Die Rückgängigmachung des Vertrages ist ausgeschlossen. Lehnt der Kunde die Durchführung des Vertrages aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, ab, so hat er folgende Kosten zu tragen.
Bis zu 3 Monate vor Liefertermin: 30% des Bruttoauftragswertes
Bis 1 Monat vor Liefertermin: 50% des Bruttoauftragswertes
Bis 14 Tage vor Liefertermin: 75% des Bruttoauftragswertes
Weniger als 14 Tage vor Liefertermin: 100% des Bruttoauftragswertes

12. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung von hierfür ausgestellten Wechseln bei KLEINS. Dies gilt unabhängig von einem vorherigen Gefahrübergang.

13. Schlussbestimmung

Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Erfüllungsort ist Düsseldorf. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Düsseldorf.